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Im November 1630 ist im näheren Umfeld dieser Stelle ein Mensch erschossen (ERBARMLICKEN SCHATEN) worden. An dieses Verbrechen erinnert seither ein Sühnestein, dessen verwitterte Inschrift nur noch teilweise lesbar ist. So bleibt die Identität von Opfer und Täter im Dunkeln. Das eingemeißelte lateinische Kreuz fordert den Betrachter auf, für das Seelenheil des Getöteten zu beten.
Der Rechtsbruch des Setzens von Sühnesteinen war im späten Mittelalter und in der frühen Neuzeit in Europa weit verbreitet. Diese Mahnmale sind Ausdruck einer speziellen Form der nachhaltigen Ahndung von Gewaltverbrechen. Am Tatort oder an einem verkehrsgünstigen Platz errichtet, bewahren sie die Erinnerung an einen frevelhaften Mord über viele Generationen hinweg. Der Täter wurde dadurch sein Leben lang öffentlich mit dem Verbrechen konfrontiert, entzog sich aber auch mit diesem Bekenntnis zur Tat und dem Zeichen der Reue weiterer Verfolgung durch Angehörige der Sippe des Opfers.
Das Errichten eines Sühnesteines war stets nur ein Teil der zwischen zwei verfeindeten Parteien vertraglich vereinbarten Sühneleistungen. Der Stein bei Hennstedt ist ein sehr spätes Beispiel für derartige Rechtsdenkmäler. Er ist gesetzt worden, als Gerichtsordnungen mit fest definierten Strafen private Abmachungen bereits weitgehend abgelöst hatten.
Vier Sühnesteine sind in Dithmarchen erhalten. Außer dem Sühnestein in Hennstedt-Pferdekrug gibt es noch den Klaas-Stein bei Schalkholz, die Swyn-Stele in Lunden und den Frens-Stein an der Kirche am Markt in Heide.
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Autor:in
Fluss-Landschaft Eider
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