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Sehr geehrte Damen und Herren,
ab 2025 tritt die EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSR-Richtlinie) in Kraft, die große Unternehmen zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts verpflichtet. Nach derzeitiger Rechtslage besteht laut Tourismusverband Schleswig-Holstein (TVSH) für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - z.B. kommunale Tourismusbetriebe - keine Nachhaltigkeitsberichtspflicht. Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf der neuen Bundesregierung ausfallen wird und ob ggf. eine Gesetzesanpassung auf Landesebene, z. B. die Anpassung der Gemeindeordnung, erforderlich wird.
Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung
In Schleswig-Holstein gibt es derzeit noch keine gesetzlichen Bestimmungen zum Thema „digitales Registrierungsverfahren für Kurzzeitvermietung“. Da es sich um eine sogenannte Opt-in-Verordnung handelt, können Kommunen frei entscheiden, ob und wann sie ein Registrierungsverfahren einführen wollen - es sei denn, es existiert bereits eine Zweckentfremdungssatzung. Der TVSH setzt sich beim Land für minimale gesetzliche Regelungen ein, um unnötige Abfragen, wie die Vorlage von Baugenehmigungen, zu vermeiden.
Datenbank
Wussten Sie, dass unsere Datenbank verschiedene Schnittstellen hat? Zum Beispiel zur Landesdatenbank der Tourismus-Agentur Schleswig-Holstein (TASH) oder der Veranstaltungsplattform Dithmarschen365 von Boyens Medien. Das bedeutet: Alle Daten wie Veranstaltungen, die bei uns eingepflegt werden, laufen in die genannten weiteren Datenbanken ein. Bitte beachten Sie: Umgekehrt ist dieses aus technischen Gründen derzeit leider nicht möglich! Hier geht es zu unserem Veranstaltungskalender.
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